Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen von Heilpraktikern in der Regel nicht.(Ausnahmen sind Osteopathische Behandlungen). Bei Zusatzversicherungen oder Privaten Krankenkassen stelle ich eine Rechnung entsprechend der GebüH(Gebührenordnung für Heilpraktiker) aus.
Da ich im V.F.O( Verband freier Osteopathen) als Osteopathin seit 2019 zertifiziert bin, können Sie
meine Osteopathie-Rechnungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Die meisten Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, schauen Sie auch unter: https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste
Beachten Sie dabei, dass die meisten Kassen zuvor eine Empfehlung für Osteopathie vom Hausarzt verlangen.
Osteopathie, Origene Rückentherapie und Akupunktur
Die Kosten der Behandlung richten sich nach dem Zeitaufwand:
Klassische Homöopathie
Die Behandlungen sind bar oder mit Karte direkt zu bezahlen.
Privatversicherte Patienten oder Patienten mit Zusatzversicherung für Heilpraktiker bezahlen direkt nach jeder Behandlung, anschließend stelle ich Rechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zur Einreichung bei den privaten Kassen oder Zusatzversicherungen aus.